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Allgemeine Reise-(Geschäfts-)bedingungen des
Reiseveranstalter YANA-TRAVEL


1. Reiseanmeldung, Bestätigung, Reiseunterlagen
1.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde YANA-TRAVEL den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung im Prospekt und im Internetkatalog sowie auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch YANA-TRAVEL zustande, über die Sie YANA-TRAVEL schriftlich oder per E-Mail oder über Ihr Reisebüro informiert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das YANA-TRAVEL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig, z.B. durch Leistung der Anzahlung, annimmt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet. Bei Minderjährigen hat die Anmeldung durch den oder die Erziehungsberechtigten (Inhaber des Sorgerechts) zu erfolgen.
1.3 Für die Anmeldung von Reisen von YANA-TRAVEL benötigen wir zur Vertragsdurchführung zusätzlich zu den üblichen personenbezogenen Daten Ihre Passdaten sowie für Notfälle die Benennung einer Kontaktperson, die in einem europäischen Land wohnhaft ist, sowie deren Telefonnummer.
1.4 Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen von YANA-TRAVEL beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 8 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch YANA-TRAVEL möglich. Teilnehmer im Alter unter 18 Jahren benötigen zwingend die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. In welcher Form diese vorgelegt werden muss, wird rechtzeitig vor Reisebeginn entsprechend den aktuell gültigen Bestimmungen bekannt gegeben.
1.5 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von YANA-TRAVEL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von YANA-TRAVEL hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.6 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von YANA-TRAVEL herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von YANA-TRAVEL nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit YANA-TRAVEL zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder des Reisevertrages gemacht wurden.
1.7 Der Kunde hat YANA-TRAVEL umgehend zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb des von YANA-TRAVEL angegebenen Zeitraumes erhält.
2. Bezahlung, Zahlungsart
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
2.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig und innerhalb einer Woche nach Datum der Bestätigung zu zahlen. Die Kosten für eine evtl. zusätzlich abgeschlossene Reiseversicherung, sowie Kosten von Zubringerflügen, werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung zusätzlich fällig.
Enthaltene Flugkosten sind also grundsätzlich sofort fällig. Der Betrag für die Anzahlung und die evtl. abgeschlossene Reiseversicherung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann, und der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2.1 Nur für Baikonur-Reise Raketenstart
Unabhängig von vorgenanntem Punkten gilt für die Baikonur-Reise zum Raketenstart folgende abweichende Regelung:
Anzahlung bei Buchung der Reise mehr als 120 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 20%,
zweite Zahlung bis 120 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 30% bzw.
Anzahlung bei Buchung der Reise 120 Tage bis 45 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 50%,
Restzahlung bis 30 Tage vor Beginn der Reise.
Die Kosten für eine evtl. abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung zusätzlich fällig. Der Betrag für die Anzahlung und die evtl. abgeschlossene Reiseversicherung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
Evtl. gewünschte Zubringerflüge sind zum Zeitpunkt der Flugbuchung zu zahlen. Dazu wird der Kunde rechtzeitig informiert.
2.3 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist YANA-TRAEL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7.2 zu belasten. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, unbenommen.
2.4 Wünschen Sie die Zahlung des Reisepreises im Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften (Lastschrifteinzugsverfahren), so kontaktieren Sie bitte YANA-TRAVEL.
2.5 Wünschen Sie die Zahlung per Kreditkarte, so kontaktieren Sie bitte YANA-TRAVEL.
3. Versicherung des Kunden
Bei sämtlichen Reisen von YANA-TRAVEL ist der Kunde verpflichtet, über eine Auslandskrankenversicherung mit einer Rücktransportgarantie zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zu verfügen bzw. diese vor Reiseantritt rechtzeitig abzuschließen. YANA-TRAVEL bietet dem Reiseteilnehmer für seine Reise einen ausreichenden Versicherungsschutz an. Es wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung empfohlen.
4. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung vor Vertragsschluss
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen von YANA-TRAVEL ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Reise im Katalog (z.B. aktueller Prospekt, Internetkatalog) und der individuellen Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter gem. § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich vor Buchung informiert wird.
5. Preisänderungen vor Vertragsschluss
Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für YANA-TRAVEL bindend. YANA-TRAVEL kann jedoch vor Vertragsabschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. YANA-TRAVEL behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich YANA-TRAVEL vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird rechtzeitig vor der Buchung auf die erklärten Änderungen hingewiesen.
6. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
6.1 Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
6.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Reise zu verlangen, wenn YANA-TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus eigenem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von YANA-TRAVEL über die Preiserhöhung oder die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
6.4 Nur für Baikonur-Reise Raketenstart
Unabhängig von vorgenanntem Punkten gilt für die Baikonur-Reise zum Raketenstart folgende abweichende Regelung:
Das Programm wird entsprechend dem Raketenstarttermins auf die einzelnen Tage aufgeteilt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei Anordnungen der Administration des Kosmodrom Baikonur sowie weiterer administrativer Organe, notwendige Änderungen am Programm vorzunehmen. Im Falle der Verkleinerung des Programmes ist ein finanzieller Ausgleich möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Für Änderungen seitens der Raumfahrtbehörde der Russischen Föderation „Roskosmos“ bzgl. Raketentyp, Raketenstarttermin, Startabbruch oder Startaufhebung trägt der Veranstalter keine Verantwortung. Ein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Schadensersatz kann nicht erhoben werden.
7. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Eintritt Ersatzperson
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann YANA-TRAVEL eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von YANA-TRAVEL gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. YANA-TRAVEL kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises kann nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung wie folgt verlangt werden:
* Camps in Russland und Reisen, die nicht extra im Anschluss aufgeführt sind
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 14. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 80%
bei Nichtantritt der Reise 95%
* Baikonur-Reise Raketenstart
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 89. bis 60 Tage vor Reisebeginn 60%
ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 90%
ab 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 100%
bei Nichtantritt der Reise 100%
* Flugtickets
- sind im Allgemeinen nicht erstattbar!
- sollte eine (ggf. teilweise) Erstattung möglich sein, so wird der YANA-TRAVEL erstattete Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro/Ticket dem Kunden erstattet
- Namensänderungen sind bei Flugtickets gewöhnlich nicht möglich!

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. YANA-TRAVEL behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7.3 Umbuchungen sind nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden ausschließlich bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung zulässig. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. YANA-TRAVEL kann pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt von € 75,00 erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als diese Pauschale entstanden ist. Sollte der Reiseteilnehmer eine YANA-TRAVEL -Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Umbuchung auf eine gleich- oder höherwertigere Reise innerhalb der gebuchten Saison das Umbuchungsentgelt gemäß der geltenden Versicherungsbedingungen vom jeweiligen Versicherer getragen.
Durch Umbuchung von Flugtickets entstandene Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen! Dies gilt auch von in Paketen integrierten Flugtickets!
7.4 Der Kunde kann dem Reiseveranstalter bis zum Beginn der Reise eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. YANA-TRAVEL kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber YANA-TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die YANA-TRAVEL ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
9. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er (a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und (b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet, ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
9.1 Nur für Baikonur-Reise Raketenstart
Bekommt der Kunde seitens Roskosmos oder anderer russischer administrativer Organe keine Einreisebestätigung oder wird diese im Nachhinein entzogen, so ist YANA-TRAVEL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde bekommt geleistete Anzahlungen zurückerstattet, darüber hinausgehende Forderungen können nicht gestellt werden.
Dies gilt nicht für evtl. zusätzlich bestellte Zubringerflüge, jedoch wird YANA-TRAVEL auf Wunsch eine auf die Zubringerflüge passende Ersatzreise anbieten.
10. Kündigung des Reiseveranstalters wegen vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651j BGB und § 651e Abs. 3 BGB. Danach kann YANA-TRAVEL für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. YANA-TRAVEL ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
12. Obliegenheiten des Kunden
12.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich gegenüber YANA-TRAVEL anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Dies kann gegenüber der Reiseleitung, gegenüber der Agentur im Reiseland (Notrufnummer siehe Reiseunterlagen) oder unter der unten genannten Adresse geschehen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung wird der Kunde spätestens in den Reiseunterlagen informiert. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann er in der Weise schaffen, dass er eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Reiseleitung / Agentur vor Ort vertritt YANA-TRAVEL bei einer ggf. erforderlichen Abhilfeleistung. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
12.2 Fristsetzung vor Kündigung: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet YANA-TRAVEL innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag erst nach der Fristsetzung kündigen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer vom Kunden zu setzenden Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
12.3 Schadensminderungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.
12.4 Rechtzeitiges Erscheinen: Jeder Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort, am Gruppentreffpunkt bzw. Abreise-Flughafen selbst verantwortlich.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen der 13.1 und 13.2 gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.
14. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, soweit er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Der Tag des Reiseendes wird bei der Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich noch am Flughafen die Verlust- und Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Des Weiteren ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber YANA-TRAVEL innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
14.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
14.4 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegen zu nehmen.
15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss YANA-TRAVEL diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss YANA-TRAVEL den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.
16. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
16.1 YANA-TRAVEL informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt des Reiseteilnehmers erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Mit der Reisebestätigung erhält der Reiseteilnehmer mit den Informationen über die Reise Hinweise zu Zoll- und Devisenbestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
16.2 Ist ein Visum erforderlich, wird dessen Besorgung ausschließlich vom Reisenden bzw. dessen Sorgeberechtigten übernommen, der für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa selbst die Verantwortung trägt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt ebenfalls der Reiseteilnehmer. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der i. d. R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss.
Auf Wunsch übernimmt YANA-TRAVEL im Rahmen der Möglichkeiten die Visabesorgung. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten.
16.3 Ergänzend zu den diesbezüglichen Angaben in den Reiseunterlagen weist YANA-TRAVEL ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren sollte und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen möge. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
17. Zusätzliche Angaben bei den speziellen Reiseangeboten
Die Reiseteilnehmer erklären sich damit einverstanden, in den einzelnen Reiseangeboten zusätzlichen aufgeführten Angaben, wie notwendige Impfungen etc. zu beachten und einzuhalten.
18. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. YANA-TRAVEL hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
19. Sonstiges, Anwendung deutschen Rechtes
19.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter:
YANA-TRAVEL
Inhaber: Yana Heinrich
06108 Halle (Saale)
Ludwig-Wucherer-Str. 48
- Germany -
Tel.: 0345/52165844
Fax: 0345/5201542
eMail: info@yanareisen.com
www.yanareisen.com

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE275742834

 

- Halle (Saale), März 2017 -

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Bildnachweis: YANA TRAVEL

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